AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cognei Consulting GMBH (im Folgenden Auftragnehmer)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für:

  1. Unternehmern,
  2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Weiteren als Auftraggeber bezeichnet)

Nur wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt, werden entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers anerkannt. Auch für zukünftige Transaktionen mit dem Auftraggeber, sofern es sich um verwandte Rechtsgeschäfte handelt, gelten diese Geschäftsbedingungen. Falls es zwischen dem Verkäufer und dem Käufer individuelle vertragliche Absprachen über die in den Geschäftsbedingungen festgelegten Punkte gibt, haben diese Vorrang. Es handelt sich um eine Ergänzung zu den allgemeinen Lieferbedingungen des Auftragnehmers.

§ 2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist erhalten, sind alle Angebote des Auftragnehmers frei bleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen Aufträge des Auftraggebers zu akzeptieren. Es ist erforderlich, dass alle Angebote des Kunden schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt werden.

§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Preise gelten für den in Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungsumfang. Mehr -oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
  3. Die Zahlung hat ausschließlich auf das genannte Bankkonto des Auftragnehmers zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
  4. Sofern nichts Gesondertes vereinbart wird, sind Zahlungen auch bei Teilleistungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung zu leisten.
  5. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Ebenso bleibt dem Auftraggeber der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kaum oder nur ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
  6. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber auch nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 LEISTUNGSUMFANG

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der Beratung. Ort, Zeit, Art und Umfang der Dienstleistung werden im jeweiligen Vertrag näher bestimmt. Hierbei stellen Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen des Auftragnehmers keine zugesicherten Eigenschaften dar.
  2. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen entsprechend qualifiziert ist. Hierbei ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. Er ist weiterhin berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies zumutbar ist.
  3. Der Auftraggeber stellt für die Dauer der Dienstleistungserbringung im Bereich seiner Betriebsphäre rechtzeitig und unentgeltlich technische Infrastruktur mit ausreichenden Kapazitäten beispielsweise durch geeignete Arbeitsplätze einschließlich Telefon zur Verfügung. Des weiteren unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erbringung der Dienstleistungen im angemessenem Umfang, insbesondere stellt der Auftraggeber die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungsleistungen nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zur Nachholung der Mitwirkungsleistung setzen. Bei fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

§ 5 NUTZUNGS- UND EIGENTUMSRECHTE

  1. Arbeitsergebnisse im Sinne der Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind Auswertungen, Planungs- und Konzeptunterlagen, einschließlich aller dazugehöriger Dokumentationen, Berichte und Zeichnungen.
  2. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den erbrachten Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Dienstleistungsvertrag gegenüber dem Auftraggeber vor.
  3. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der im Vertrag vereinbarten Vergütung das einfache (nicht ausschließliche) örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen des Vertrags erbrachten Arbeitsergebnisse (Dienstleistungs- und Entwicklungsergebnisse) zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Soweit vertraglich nicht ausdrücklich anderweitiges vereinbart ist, werden dem Auftraggeber keine weitergehenden Rechte zur Bearbeitung der Arbeitsergebnisse eingeräumt.

§ 6 LEISTUNGSSTÖRUNG

Falls der Auftragnehmer die Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbringt, ist er verpflichtet, die Dienstleistung innerhalb angemessener Frist ohne Mehrkosten für den Auftraggeber vertragsgemäß zu erbringen. Es ist erforderlich, dass der Kunde sofort eine Korrektur vornimmt, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Information. Falls die Dienstleistung aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der angemessenen Nachfrist erbracht wird, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dennoch Anspruch auf Vergütung für die vertragsgemäß erbrachten Dienstleistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung.

§ 7 HAFTUNG

  1. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn eine Pflichtverletzung auf einem Umstand beruht, den der Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
  2. Des weiteren wird die Haftung ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten durch den Auftragnehmer und deren Erfüllungsgehilfen handelt. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers wird ausgeschlossen. Die Haftung ist im übrigen begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden.
  3. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg.

§ 8 DATENSCHUTZ/GEHEIMHALTUNG

Es ist die Verpflichtung des Auftragnehmers und des Auftraggebers, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Erkenntnisse in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete Informationen der anderen Vertragspartei vertraulich zu behandeln. Informationen und Dokumente, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich waren oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht wurden, sind nicht von der Geheimhaltung betroffen.

§ 9 KÜNDIGUNG

Die Vertragsdauer aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 10 GERICHTSSTAND

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber aus den abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

Feel free to reach out to us and we are excited to be your partner!